Hufschlagdienst – Neuregelung

Beschluss:
Es wurde beschlossen, dass jeder nicht geleistete Hufschlagdienst mit 25 Euro geahndet wird. Laut Hufschlagplan sind immer mindestens 2 Personen zum Hufschlagdienst eingeteilt. Erscheint nur einer der dazu Eingeteilten, so kann derjenige, der zum Hufschlagdienst erschienen ist, diesen zu seinem Anteil erledigen und den Vorstand über das Nichterscheinen des Anlagennutzers, der nicht zum Hufschlagdienst erschienen ist, informieren. Derjenige Anlagennutzer, der seinen Hufschlagdienst nicht erledigt hat, wird mit einem Strafgeld von 25 Euro belegt. Erscheinen beide zum Hufschlagdienst Verpflichtete nicht, so werden Beide mit einem Strafgeld von 25 Euro belegt.
Dieser Beschluss wird mit 19 Ja Stimmen, 1 Gegenstimme, angenommen.

Auszug des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 07.03.2014