Änderung der Gebührenordnung

Vorstandsbeschluß vom 04.10.2021

Gebührenregelung für die Anlagennutzung
Reiter*innen die in der ersten Jahreshälfte neu eintreten, zahlen den vollen Beitrag zur Anlagennutzung, wer in der zweiten Hälfte eintritt zahlt den halben Beitrag.
Dieser Beschluss gilt ebenso für Bestandsmitglieder die erstmalig die Anlage nutzen wollen.
Ehemalige Anlagennutzer, die die Anlage wieder nutzen möchten (sogenanntes Hopping) zahlen den vollen Anlagenbeitrag für das betreffende Jahr.
Jeweils zum 31.12. eines Jahres kann schriftlich, mit einer Frist von 6 Wochen, gekündigt werden.
Die Anlagennutzung ist ein Kalenderjahresbeitrag, dieser geht vom 01.01 bis zum 31.12. und wird im September eingezogen.
Bei neuen Mitgliedern wird der Betrag sofort fällig und durch die Kassenwärtin eingezogen.

Vorstandssitzung vom 04.10.2021