Gebührenordnung

(gültig ab 01.01.2012)

Mitgliedsbeiträge (jährlich)

Erwachsene40,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre20,00 Euro
Schüler/inen und Studenten/innen (durch jährlichen Nachweis)20,00 Euro
Familienbeitrag80,00 Euro

Nutzungsbeiträge Reitanlagen (jährlich)

Erwachsene120,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre120,00 Euro
Schüler/inen und Studenten/innen120,00 Euro

Aufnahmegebühr bei Reitanlagennutzung (einmalig)

Erwachsene und Auszubildende200,00 Euro

Schüler/innen und/oder Studenten/innen müssen selbständig, ohne Aufforderung, die Gebührenermäßigung rechtzeitig vor dem Einzugstermin der Gebühren beim zuständigen Kassierer/in nachweisen. Eine nachträgliche Erstattung ist für das betreffende Sportjahr nicht möglich, es wird der volle Gebührensatz fällig.
Im Familienbeitrag geführte Kinder die ihre Volljährigkeit im Sportjahr erreichen, können eine Weiterführung im Familienbeitrag nur durch Vorlage einer Ermäßigungsberechtigung (Schulbescheinigung, Studienbescheinigung) erhalten. Diese muss ohne Aufforderung rechtzeitig vor dem Einzugstermin der Gebühren beim Kassierer/in nachgewiesen werden. Ansonsten werden die betreffenden Familienmitglieder zu vollzahlenden Vereinsmitgliedern.

Die einmalige Aufnahmegebühr zur Reitanlagennutzung wird nur für die Mitglieder fällig, die einen Antrag auf Mitgliedschaft nach dem 09.09.2011 (Beschluss der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 09.09.2011 zur Errichtung der Reithalle) gestellt haben oder zukünftig stellen.
Bei einem Wechsel dieser Mitglieder von passiven zum aktiven Mitgliedsstatus wird die Reitanlagennutzungsgebühr fällig.

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