Pflichtarbeitsstunden für Anlagennutzer

Beschluss
15 Stimmen sind dafür, 5 Stimmen dagegen, dass die Arbeitsdienste mit 10 Euro pro nicht geleistete Arbeitsstunde berechnet werden. 
Die Arbeitsstunden können nicht mit den Diensten, die sich aus dem Hufschlagplan ergeben, abgegolten werden. Allerdings können Arbeitsstunden auf den Turnieren geleistet werden, d.h. lt. Dienstplan (Turnierdienstplan) eingeteilte Stunden werden als Pflichtarbeitsstunden akzeptiert. Gerade für Jugendliche werden mehrere Termine für Arbeitseinsätze bekannt gegeben, an denen die Pflichtarbeitsstunden abgeleistet werden können. 
Alle Anlagennutzer erhalten eine Arbeitskarte, auf der die geleisteten Pflichtarbeitsstunden eingetragen und zeitnah von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden müssen. Auf dieser Arbeitskarte werden auch die Hufschlagdienste abgehakt. Diese Arbeitskarte ist von den Anlagennutzern bis spätestens zur nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung vorzulegen.
Liegt keine Arbeitskarte vor, oder sind die Pflichtarbeitsstunden nicht in vollem Umfang erfüllt oder abgehakt, wird jede nicht geleistete Stunde mit 10 Euro und jeder nicht geleistete Hufschlagdienst mit 25 Euro berechnet und der sich daraus ergebende Betrag nach der Jahreshauptversammlung fällig.
Die Arbeitsstunden können nicht von Dritten abgeleistet oder übernommen werden.

Auszug des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 07.03.2014